Versand und Zahlungsbedingungen

1. Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte der EGT CHEMIE AG insofern nichts anderes vereinbart ist.

Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschliesslich unsere Verkaufsbedingungen, selbst wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.

2. Preise

Die abgedruckten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und exklusive VOC-Steuer.

Der Versand- und Verpackungskostenanteil beträgt CHF 25.00 respektive CHF 60.00 für den Transport von gefährlichen Gütern. Ab Fakturabetrag von CHF 700.00 liefern wir frei Haus, Verpackung inbegriffen. Bei Lieferungen von Referenzsubstanzen und Verbrauchsmaterial wird immer ein Versandkostenanteil von CHF 25.00 erhoben. Mehrkosten die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung und Versand entstehen oder regulatorischer Natur sind werden in Rechnung gestellt.

3. Lieferung

Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu senden. Lieferverzögerungen bei Teillieferungen entbinden den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Restlieferung anzunehmen.

Der Verkäufer ist nicht haftbar für irgendeinen Verlust, Schaden oder irgendeine verhängte Strafe als Folge irgendeiner Verzögerung oder des endgültigen Scheiterns von Herstellungen, Lieferungen oder anderweitiger Leistungen, verursacht durch irgendwelche Einwirkungen, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, einschliesslich und ohne jegliche Begrenzung: erfolglose Ansätze, Aktivitäten des Käufers, Embargo oder andere seitens des Staates oder von Behörden verfügte Massnahmen, Vorschriften oder Anordnungen, die die Führung der Geschäfte des Verkäufers beeinträchtigen, Feuer, Explosion, Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Aufruhr, kriegerische Handlungen, Streiks oder andere Arbeitshindernisse, Blitzschlag, Hochwasser, Sturm oder andere Akte höherer Gewalt, Verzögerungen beim Transport oder Unvermögen, notwendige Arbeiten, Brennstoffe, Roh- und Hilfsstoffe, Geräte oder Energie zu den üblichen und bei Vertragsabschluss gültigen Preisen auszuführen, respektive zu beschaffen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist.

4. Beanstandungen

Alle Sendungen sind unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen bei Warenmängeln können nur berücksichtigt werden, wenn diese innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.

Im Falle einer berechtigten, rechtzeitigen Beanstandung wird die Ware nach unserer Wahl ausgetauscht oder gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen.

Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

5. Zahlung

30 Tage netto ab Rechnungsdatum - Nachnahmelieferungen vorbehalten.

Bei Überschreiten des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren zu fordern.

Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt; auch nicht bei Vorauszahlung oder wenn das Zahlungsziel von 30 Tagen nicht in Anspruch genommen wird.

6. Sonstige Bestimmungen

6.1. Gesetzliche Bestimmungen für den Verkehr mit Giften

Wir setzen voraus, dass Kunden, die dem Giftgesetz unterstellte Produkte bei uns bestellen, zum Bezuge berechtigt sind und die jeweils geltenden Bestimmungen einhalten.

6.2. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum der EGT CHEMIE AG. Auch durch Verarbeitung der gelieferten Ware zu einer neuen Sache geht der Eigentumsvorbehalt nicht unter. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte des Verkäufers durch Dritte muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.

6.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 5620 Bremgarten. Es gilt Schweizer Recht.


Juni 2022